Dies ist ein Pflichtfeld
Die Verfahrensgebühren betragen:
bei einem Streitwert bis Fr. 1‘000.00 |
Fr. 65.00 - 250.00
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bei einem Streitwert von Fr. 1‘000.00 bis Fr. 10‘000.00 |
Fr. 250.00 - 420.00
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bei einem Streitwert von Fr. 10‘000.00 bis Fr. 100‘000.00 |
Fr. 420.00 - 615.00
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bei einem Streitwert ab Fr. 100‘000.00 |
Fr. 615.00 - 1‘240.00
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und in nicht vermögensrechtlichen Fragestellungen |
Fr. 100.00 - 850.00
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Wobei sich die Gebühren im Schlichtungsverfahren (bei einer mündlichen Verhandlung im Beisein von zwei unabhängigen Zahnärzten/Innen), verdoppeln. Im Minimum beträgt die Gebühr dann Fr. 300.00. Bei einem Vergleich tragen die Gebühren beide Parteien hälftig. Andernfalls werden die Gebühren der unterliegenden Partei auferlegt.
Bei nachgewiesener Bedürftigkeit können, die Sie möglicherweise treffenden Gebühren erlassen werden.
Ich bestätige hiermit, dass ich von den mir möglicherweise auferlegten Gebühren Kenntnis erhalten habe, in Kenntnis davon an meiner Einsprache festhalte und die Beurteilung durch die zahnärztlichen Schiedskommission der SSO Zürich wünsche.