Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass die zur Anmeldung preisgegebenen Daten zur Abwicklung der Anmeldung bearbeitet werden dürfen.
Durch das Einreichen des Aufnahmegesuches bei der SSO Zürich erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sämtliche auf diesem Formular bekanntgegeben Daten zur Abwicklung der Mitgliedschaft verarbeitet werden und an die SSO Schweiz wie auch an einzelne Organisationen nach § 2 Ziff. 4 und § 12 Statuten SSO Zürich weitergegeben werden.
Die Verfahrensgebühren betragen:
Wobei sich die Gebühren im Schlichtungsverfahren (bei einer mündlichen Verhandlung im Beisein von zwei unabhängigen Zahnärzten/Innen), verdoppeln. Im Minimum beträgt die Gebühr dann Fr. 300.00. Bei einem Vergleich tragen die Gebühren beide Parteien hälftig. Andernfalls werden die Gebühren der unterliegenden Partei auferlegt.
Bei nachgewiesener Bedürftigkeit können, die Sie möglicherweise treffenden Gebühren erlassen werden.
Ich bestätige hiermit, dass ich von den mir möglicherweise auferlegten Gebühren Kenntnis erhalten habe, in Kenntnis davon an meiner Einsprache festhalte und die Beurteilung durch die zahnärztlichen Schiedskommission der SSO Zürich wünsche.