Die SSO Zürich steht seit über 125 Jahren im Dienste der ihr angeschlossenen Zahnärztinnen und Zahnärzte. Als kantonale Sektion der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) gelten für die SSO Zürich die Statuten und die Standesordnung der SSO.
Im Kanton Zürich tätige Zahnärztinnen und Zahnärzte können bei der SSO Zürich Mitglied werden. Eine Mitgliedschaft in unserer Sektion bedeutet auch eine Mitgliedschaft in der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO). Als Sektionsmitglied der SSO Zürich haben Sie nebst den Dienstleistungen der SSO weitere Vorteile:
Zahnärzte und Zahnärztinnen, die im Kanton Zürich eine Tätigkeit im Gesundheitswesen ausüben und Aktivmitglied der Kategorie A, B1 oder C der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO sind, müssen auch Sektionsmitglied der SSO Zürich werden.
Der SSO Zürich anzugehören, ist eine gute Sache. Nicht nur, weil wir uns für die Anliegen der Zahnärzteschaft einsetzen. Sie profitieren auch persönlich von verschiedenen Vorteilen.
AufnahmegesuchEine hohe Behandlungsqualität setzt voraus, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte während ihres ganzen Berufslebens auf dem neusten Stand der Forschung bleiben. Die SSO-Mitglieder verpflichten sich deshalb, pro Jahr mindestens 80 Std. Fort- und Weiterbildung zu absolvieren. Mit den SSO-Seminaren bietet die SSO entsprechende Angebote.
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